Solarförderung
Solarstromvergütungen ab 2009 im Überblick
Es gelten folgende Vergütungssätze für Solarstromanlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen werden
Solarstromvergütung in Cent/kWh
(Angaben ohne Gewähr)
Jahr | bis 30 kW | 30-100 kW | 100-1000 kW | ab 1 MW | Freifläche |
2009 | 43,01 | 40,91 | 39,58 | 33,00 | 31,94 |
2010* | 39,57 | 37,64 | 35,62 | 29,7 | 28,75 |
2011* | 36,01 | 34,25 | 32,42 | 27,03 | 26,16 |
Die Solarstromvergütungen werden im Inbetriebnahmejahr festgelegt und jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres gezahlt.
Erläuterungen:
- bis 30 kW: 43,01 Cent/kWh
- 30 – 100 kW: 40,91 Cent/kWh
- 100 kW – 1 MW: 39,58 Cent/kWh
- über 1 MW: 33,0 Cent/kWh
- Freilandanlagen: 31,94 Cent/kWh
Degression für Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen was die Solarförderung anbelangt:
Für Anlagen bis einschließlich einer Leistung von 100 Kilowatt wird die Vergütung im Jahr 2010 um 8,0 Prozent und ab dem Jahr 2011 um 9,0 Prozent gesenkt.
Für Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt wird die Vergütung im Jahr 2010 um 10 Prozent und ab dem Jahr 2011 um 9,0 Prozent gesenkt.
Die Vergütungssätze werden jeweils auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Anpassungen der Solarförderung:
Die Degressionen der Solarförderung erhöhen sich um 1,0 Prozentpunkt, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate registrierten Anlagen
(1) im Jahr 2009: 1500 Megawatt,
(2) im Jahr 2010: 1700 Megawatt und
(3) im Jahr 2011: 1900 Megawatt
übersteigt;
Die Degressionen der Solarförderung verringern sich um 1,0 Prozentpunkt, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate registrierten Anlagen
(1) im Jahr 2009: 1000 Megawatt,
(2) im Jahr 2010: 1100 Megawatt und
(3) im Jahr 2011: 1200 Megawatt
unterschreitet.