Abschreibung Photovoltaikanlage
Für das steuerliche geltend machen der Anschaffung, Wartung und Reparatur von Photovoltaikanlagen gelten ab 2009 einige neue Regelungen. Besitzer einer Photovoltaikanlage (Solaranlage) können eine Menge Steuern sparen mit der Abschreibung der Photovoltaikanlage.
Das Sonnenlicht bringt Steuerersparnis, Photovoltaik Abschreibung
Betreiber von Photovoltaikanlagen haben nach den neuen steuerlichen Regelungen jetzt die Wahl zwischen einer sogenannten linearen Abschreibung und einer degressiven Abschreibung zu wählen. Bei der linearen Abschreibung können jährlich fünf Prozent der Investitionssumme für die Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von 20 Jahre hinweg steuerlich abgeschrieben werden. Wählt man die degressiven Abschreibung so kann man maximal 12,5 Prozent auf den jährlich verbliebenen Nettorestwert der Anlage steuerlich geltend machen. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung kann im Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten der Solaranlage vorgenommen werden.
Meist wir die degressive Abschreibung gewählt, da diese Methode in den ersten Jahren eine höhere Steuerersparnis bringt.
Gewerbesteuer für die Photovoltaikanlage fällt erst ab einem gewerblichen Gewinn von 24.500 Euro an. Denn damit die MwSt. geltend gemacht werden kann, muss die Anlage gewerblich betrieben werden. Denn Sie produzieren Strom, der gewissermaßen an den Energieversorger verkauft wird. Dies ist eine gewerbliche Tätigkeit, denn Sie haben ein Sonnenkraftwerk auf dem Dach.
Wir empfehlen auf jeden Fall mit einem Steuerberater zu sprechen und Ihren Fall genau zu erläutern. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage steuerlich abzusetzen, diese erfahren Sie dort auf jeden Fall.